Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS vom 31.03.2010) besteht für Heizöltankanlagen in Einum für Privathaushaushalten (> 1000l) eine Prüfpflicht der Anlage vor Inbetriebnahme (auch alte Bestandsanlagen) oder nach wesentlicher Änderung durch einen zugelassenen Sachverständigen. Das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch (zugelassene Sachverständige der Soutec e.V. / Anerkennungsbescheid NLWKN 16-16/01) steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite. Unsere Sachverständigen prüfen Ihren Heizöltank in Einum nach den geltenden Vorgaben und beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit. In Streit- und Schadensfällen werden für Sie auch gutachterlich tätig.
Überprüfung von:
› oberirdischen Anlagen (z. B. Batterietanks, Kellertanks) und
› unterirdischen Anlagen (z. B. Erdtanks)
› vor Inbetriebnahme (gilt auch für Altanlagen)
› wiederkehrende Prüfung (wenn erforderlich)
› vor Stilllegung von Anlagen
inkl.
› Funktionskontrolle des Leckanzeigers
› Sichtkontrolle aller sicherheitstechnischen Einrichtungen (Auffangraum, Lagerbehälter, Ausrüstung inkl. Rohrleitungen)
› Behördenbenachrichtigung über Prüfergebnis
› Erinnerung an Folgetermin
Geschäftsstelle Braunschweig
Madamenweg 165, 38118 Braunschweig
Tel.: 0177 7865 645 und 0531 402 032 81
Mail: info@pruefenundberaten.de
Filiale Nordhausen
Kantstraße 28, 99734 Nordhausen
Tel: 0177 7865 645
Mail: info@pruefenundberaten.de
Filiale Erfurt
Auenstraße 41, 99089 Erfurt
Tel.: 0361 2169 8918
Mail: info@pruefenundberaten.de
Geschäftsstelle Sachsen
Argenbühler Str. 1, 01471 Radeburg
Tel.: 0177 786 5645
Fax: 035208 609 872
Geschäftsstelle Brandenburg
Fliegerstraße 23, 03238 Finsterwalde
Tel.: 0177 7865 645
Mail: info@pruefenundberaten.de
Ihr Ansprechpartner Dipl.-Ing. (FH), M. Hartzsch info@pruefenundberaten.de 0177 786 5645 |
|